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   LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07   

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LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07 (https://dejure.org/2010,11230)
LG Flensburg, Entscheidung vom 11.03.2010 - 3 O 15/07 (https://dejure.org/2010,11230)
LG Flensburg, Entscheidung vom 11. März 2010 - 3 O 15/07 (https://dejure.org/2010,11230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Bauträgervertrages über eine Immobilie nach Werkvertragsrecht oder Kaufrecht beim Erwerb von Altbauten bzw. Altbausubstanz im Falle der Eingehung einer Herstellungsverpflichtung des Veräußerers; Werbeaussage als stillschweigende ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schallschutz bei "Reihenwohnungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Reihenwohnung" mit "modernstem Standard": Schallschutzstufe III der VDI-Richtlinie 4100! (IMR 2010, 242)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Reihenwohnung" mit "modernstem Standard": Schallschutzstufe III der VDI-Richtlinie 4100! (IBR 2010, 325)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1110
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Für die Ermittlung des vereinbarten und damit geschuldeten Schallschutzes ist von folgenden Grundsätzen auszugehen (BGH, Urteil vom 14.06.2007, NJW 2007, S. 2983 ff. = BauR 2007, S. 1570 ff.; BGH, Urteil vom 04.06.2009, NJW 2009, S. 2439 ff.): Die DIN 4109 aus dem Jahre 1989 entspricht nicht (mehr) den anerkannten Regeln der Technik.

    Der Erwerber hat zudem in aller Regel keine Vorstellungen, die sich in Schalldämmmaßen nach der DIN 4109 ausdrücken, sondern darüber, in welchem Maße er Geräuschbelästigungen ausgesetzt ist, inwieweit er also Gespräche, Musik oder sonstige Geräusche aus anderen Wohnungen oder Doppelhaushälften hören oder verstehen kann (BGH, Urteil vom 14.06.2007, a.a.O.).

    Die Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes bedarf danach keiner ausdrücklichen Vereinbarung, sondern kann sich aus den bereits erwähnten Gesamtumständen ergeben unter Beachtung einer interessengerechten Auslegung (BGH, Urteil vom 14.06.2007, a.a.O.).

    Dies ergibt sich einmal aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen vom 14.06.2007 (NJW 2007, S. 2983 ff.) und vom 04.06.2009 (NJW 2009, S. 2439 ff.) zum Schallschutz und aus den Angaben des Sachverständigen Prof. L### im Rahmen seiner Anhörung.

    Die Anforderungen an den Schallschutz unterliegen insoweit einer dynamischen Veränderung (BGH, Urteil vom 14.06.2007, a.a.O).

    Ein die Mindestanforderungen überschreitender Schallschutz muss deutlich wahrnehmbar einen höheren Schutz verwirklichen (BGH, Urteil vom 14.06.2007, a.a.O.).

  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Für die Ermittlung des vereinbarten und damit geschuldeten Schallschutzes ist von folgenden Grundsätzen auszugehen (BGH, Urteil vom 14.06.2007, NJW 2007, S. 2983 ff. = BauR 2007, S. 1570 ff.; BGH, Urteil vom 04.06.2009, NJW 2009, S. 2439 ff.): Die DIN 4109 aus dem Jahre 1989 entspricht nicht (mehr) den anerkannten Regeln der Technik.

    Dies ergibt sich einmal aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen vom 14.06.2007 (NJW 2007, S. 2983 ff.) und vom 04.06.2009 (NJW 2009, S. 2439 ff.) zum Schallschutz und aus den Angaben des Sachverständigen Prof. L### im Rahmen seiner Anhörung.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Schuldet der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts (BGH, Urteil vom 16.12.2004, NJW 2005, S. 1115 ff., Palandt/Sprau, 67. Aufl., 2008, § 675 Rdnr. 14).

    Grundsätzlich gilt bei der Sanierung von Altbauten: Verspricht der Veräußere eines Altbauobjekts eine besonders weitgehende und umfassende Sanierung -bis auf die Grundmauern -, darf der Erwerber dies grundsätzlich dahin verstehen, dass der Veräußerer zu diesem Zweck im Rahmen des technisch Möglichen die Maßnahmen angewandt hat, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 16.12.2004, NJW 2005, S. 1115 ff.).

  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Wird etwa für den Kauf von Eigentumswohnungen in einer neu zu errichtenden Eigentumswohnanlage mit "exklusive Eigentumswohnungen" und "Maßstab für Traum-Wohnungen" geworben, so darf der Erwerber erwarten, dass eine Trittschalldämmung erreicht wird, die (mindestens) den Vorgaben der Schallschutzstufe II entspricht (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2007, NJW-RR 2007, S. 1614 ff.).
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Dies entspricht im Wesentlichen der Rechtsprechung zur Prospekthaftung (Pause, NZBau 2002, S. 648, 652; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.07.1997, NJW 1997, S. 2874 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05

    Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Daneben begründen bereits geringe Abweichungen vom Schallschutzmaß - auch von unter 3 dB -einen relevanten Mangel (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005, BauR 2007, S. 557 ff.).
  • LG München I, 25.07.2008 - 18 O 2325/08

    Mängelhaftung beim Bauvertrag: Anforderungen an den vertragliche vereinbarten

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    So bestimmen sich die Anforderungen nicht nur nach den Angaben in der Baubeschreibung, sondern auch - neben dem gesamten Vertragswerk - im Zusammenschau mit dem Verkaufsprospekt (LG München I, Urteil vom 25.07.2008, IBR 2008, S. 727 ff.).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Im Übrigen genügen die Kläger ihrer Darlegungslast für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Vorlage eines Bauträgervertrages, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung allem Anschein nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Bauträger -wenn auch durch die Vermittlung eines Notars - gestellt worden ist (BGH, Urteil vom 14.05.1992, BGHZ 118, S. 229, 238).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

    Auszug aus LG Flensburg, 11.03.2010 - 3 O 15/07
    Denn die von einem Bauträger zu erbringende Leistung ist jedenfalls keine Bauleistung im Sinne des § 309 Nr. 8 b) bb) BGB (BGH, Urteil vom 08.11.2002, NJW 2002, S. 511 = BauR 2002, S. 310; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 309 Rdnr. 63).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 12 U 115/12

    Bauträgervertrag: Mangelhaftigkeit einer Treppenanlage bei Einhaltung der

    Grundlage der Bestimmung des Vertragssolls ist der gesamte Inhalt des von den Parteien geschlossenen Bauträgervertrages sowie auch die weiteren Umstände bei Vertragsschluss, ebenso ist das von der Beklagten verwendete Werbmaterial insoweit zu berücksichtigen (vgl. BGH BauR 2009, S. 1288; LG Flensburg, Urteil vom 11.03.2010, Az. 3 O 15/07, zitiert nach juris; jeweils zum Schallschutz).
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